Grundversorgung
Die Stadt Burgbernheim - Stadtwerke stellen für 1.506 Haushalte den Netzzugang. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2008 1.447 Haushalte durch die Stadtwerke Burgbernheim mit elektrischer Energie beliefert.
Es wird festgestellt, dass nach § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis einschließlich 31.12.2012 die Stadtwerke Burgberneim im Versorgungsnetz Burgbernheim die Grundversorgung* nach § 36 Abs. 1 EnWG übernehmen.
Eine entsprechende Mitteilung erfolgte mit Schreiben vom 11.05.2009 an die Regierung von Mittelfranken in 91511 Ansbach als zuständige Landesregulierungsbehörde in Bayern.
* Als Grundversorger gilt jeweis das Energieverosrungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).