Tagesordnung der 52. Sitzung vom 28.02.2019
Bericht der WZ über die Sitzung (Sanierung Straße "Am Schwarzenweg")
Bericht der WZ über die Sitzung (Tankstelle für Elektrofahrzeuge)
Bericht der WZ über die Sitzung (Grundsatzbeschluss Verkauf Bauplätze)
Bericht der WZ über die Sitzung (Straßenausbaubeiträge)
1. | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2019 |
2. | Bauantrag von Herrn Bruno Schubert; Errichtung einer Garage auf dem Anwesen Breslauer Ring 5 Der Stadtrat stimmte dem Bauvorhaben zu. |
3. | Bauantrag der Eheleute Ann-Kristina und Thomas Eidinger; Umbau des landwirtschaftlichen Stallgebäudes zum Wohnhaus auf dem Anwesen Aumühle 1 Der Stadtrat stimmte dem Bauvorhaben zu. |
4. | Bauantrag von Theresa Botsch; Anbau an das bestehende Einfamilienhaus Bergeler Straße 20 Der Stadtrat stimmte dem Bauvorhaben zu. |
5. | Sanierung des westlichen Teilstücks der Straße "Am Schwarzenweg" und des anschließenden Wirtschaftsweges zur B 13 in Buchheim Die Verlängerung des Schwarzenweges in Buchheim soll im Rahmen der laufenden Baumaßnahme saniert werden. Die Fa. Dienstbier wird die Arbeiten für rund 90.000 € ausführen. |
6. | Vereinfachtes Verfahren "Landwirtschaftliches Kernwegenetz A7-Franken West"; Bestellung eines gemeindlichen Vertreters und dessen Stellvertreters für den Vorstand Der Stadtrat bestellte den 1. Bürgermeister als gemeindlichen Vertreter in den Vorstand, im Verhinderungsfall wird dies der 2. Bürgermeister übernehmen. |
7. | Festlegung eines Standorts für die Errichtung einer Tankstelle für Elektrofahrzeuge Am Marktplatz soll eine öffentliche Stromtankstelle aufgestellt werden. Die Kosten von ca. 11.000 € werden über ein Förderprogramm des Freistaates Bayern mit 4.000 € bezuschusst. Den Betrieb übernimmt der Ladeverbund Franken, dessen Mitglied die Stadt Burgbernheim ist (www.ladeverbundplus.de). |
8. | Grundsatzbeschluss zum Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet „Gartenfeld-Ost“, 2. Bauabschnitt, der Stadt Burgbernheim (Teilvermessung); Vollmacht zur Belastung (Grundschuld) von Bauplatzgrundstücken Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Bauplätze zum Preis von 79 €/m² zu verkaufen, gleichzeitig wird eine Bauverpflichtung festgesetzt sowie die Möglichkeit einer Grundschuldeintragung geregelt. |
9. | Sonstiges Bezüglich des Wegfalles der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt ein direkter Ausgleich für den Straßenbau Buchheim durch den Freistaat Bayern. Für den Straßenbau in Schwebheim erhält die Stadt Burgbernheim lediglich eine Pauschale im unteren fünfstelligen Bereich. |