Tagesordnung der 10. Sitzung des Stadtrates vom 22.01.2009
1. | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.12.2008 |
2. | Festsetzung des Haushalts-, Finanz-, Stellen- und Wirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2009 und Erlass der Haushaltssatzung Einstimmig verabschiedete der Stadtrat den Haushalt 2009. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 4.296.900 €, der Vermögenshaushalt mit 3.910.500 €. Der Wirtschaftsplan für die Bereiche Strom, Wasser und Kanal sieht im Erfolgsplan 4.497.500 € und im Vermögensplan 410.000 € vor. Eine Kreditaufnahme ist in Höhe von 2.000.000 € für den Sporthallenneubau vorgesehen. Die größten Ausgabeposten im Vermögenshaushalt sind: 2.900.000 € Sporthallenneubau 466.200 € Kredittilgungen 100.000 € Straßenausbau Industriestraße 100.000 € Erneuerung von Trafostationen 50.000 € Investitionszuschuss an Schulverband für die Sanierung der WC-Anlagen Im Verwaltungshaushalt schlagen zu Buche: 1.012.000 € Kreisumlage 675.000 € Personalkosten 308.000 € Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft 230.000 € Umlage für die Volksschule 311.000 € Gewerbesteuerumlage Die größten Einnahmequellen: 1.400.000 € Gewerbesteuer 989.000 € Beteiligung an der Einkommensteuer (15% des örtlichen Aufkommens) 470.000 € Grundsteuer 178.800 € Miet- und Pachteinnahmen 126.000 € Schlüsselzuweisung 110.000 € Konzessionsabgabe (Stadtwerke Strom und Gas) |
3. | Neubau der Sporthalle in Burgbernheim; Sachstandsbericht und ggf. Beschlussfassung über das weitere Vorgehen Zeitplan Sporthallenbau
Die neue Sporthalle erhält eine Eternit (Faserzement) Fassade, die Größe, Form und Farbe werden in einer gesonderten Sitzung beschlossen. Die Elektroplanung sieht eine dimmbare und tageslichtabhängige Beleuchtung vor, die automatisch über ein Bussystem gesteuert wird. Die Akustikplanung bestätigt den geforderten DIN-Wert von maximal 1,8 Sekunden Nachhallzeit. |
4. | Bauantrag von Herrn Bernd Markert, Pfaffenhofen; Anbau an das bestehende Wohnhaus Der Stadtrat erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte der Übernahme von Abstandsflächen in den öffentlichen Grund zu. |
5. | Bauleitplanung der Gemeinde Ergersheim; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Ermetzhofen/Neuherberg" Gegen die Bauleitplanung der Nachbargemeinde wurde keine Einwendungen erhoben. |
6. | Sonstiges Die Fahrgeschäfte und Buden können ab diesem Jahr an der Kirchweih bereits am Freitagabend öffnen. |